Sie sind hier: Startseite  

MEDIZINRECHT UND ARZTRECHT - FACHANWALT IN KOELN

Aktuelle Informationen zum Medizinrecht

Herzlich Willkommen auf der Info-Seite der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER - KÖLN zum Arztrecht und Medizinrecht. Der Autor dieser Seite, Rechtsanwalt Olaf Walter, Fachanwalt für Medizinrecht, ist Partner der WBK-Rechtsanwälte und seit vielen Jahren auf die Beratung im Medizinrecht und Arztrecht spezialisiert.

Hier finden Sie aktuelle Beiträge mit Informationen zu unseren Beratungsschwerpunkten im Medizinrecht und Arztrecht, insbesondere zu den Bereichen
- Arztwerberecht
- Vertragsarztrecht (früher Kassenarztrecht)
- Arzthaftungsrecht
- Gesellschaftsrecht der Heilberufe (Praxisverträge, MVZ)
- ärztliches Berufsrecht
- Gebührenrecht (GOÄ, EBM, IGeL, Abrechnungsfragen)
- Wirtschaftlichkeitsprüfung der Behandlungstätigkeit
- Arzneimittelregress
- Heilmittelregress
- Plausibilitätsprüfungen
- Honorarverteilung und Budgetregelungen

Eine weitere, noch etwas umfangreichere Entscheidungssammlung zum Arztwerberecht finden Sie in unserem Internet-Informationsservice www.arztwerberecht.de.

Aktuelle Mitteilungen zum Medizinrecht können Sie über unseren Newsletter "Medizinrecht-Mitteilungen" beziehen.


 

Rechtsanwalt Olaf Walter, Fachanwalt für Medizinrecht

Newsletter zum Medizinrecht und Arztrecht

Möchten Sie unseren kostenlosen Newsletter-Dienst abonnieren, mit dem wir monatlich über aktuelle Entwicklungen im Medizinrecht und Arztrecht informieren, dann klicken Sie bitte auf diesen Link

Verantwortlich i.S. des § 10 des Mediendienstestaatsvertrages:
Rechtsanwalt Olaf Walter, Fachanwalt für Medizinrecht
WIENKE & BECKER - KÖLN
Sachsenring 6
50677 Köln

Tel 0221 3765-320
Fax 0221 3765-312
http://www.kanzlei-wbk.de
OWalter@Kanzlei-WBK.de

Ihre Daten werden zu Zwecken der Newsletterzusendung und Verwaltung gespeichert.

Ihre Einwilligung zur Zusendung des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen. Sie finden die Abmeldemöglichkeit in jedem Newsletter am Ende.


Neue Beiträge zum Medizinrecht und Arztrecht

Abrechnungspraxis mit 2,3-fachem Satz rechtens In einer Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Position der Ärzte bei der Anwendung der GOÄ gestärkt: Ärzte dürfen bei durchschnittlich schwierigen Leistungen regelmäßig den 2,3-fachen Steigerungsfaktor ansetzen. (...)

BSG zur kollektiven Rückgabe der Kassenzulassung Das BSG hat im Juni 2007 entschieden, dass gesetzlich versicherte Patienten solche Ärzte, die kollektiv auf ihre Zulassung verzichtet haben, nicht mehr auf Kosten der Krankenkassen aufsuchen dürfen. Das Urteil, das sich mit dem kollektiven Zulassungsverzicht der Kieferorthopäden in Niedersachsen befasst, ist vom BSG mittlerweile schriftlich detailliert begründet worden. (...)

Zur Genehmigung einer Zweigpraxis Der Gesetzgeber hat die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit auch in Zweigpraxen zugelassen, wenn durch die Zweigpraxis die Versorgung der Versicherten am Ort der Zweigpraxis verbessert und die Versorgung am Sitz der Hauptpraxis nicht beeinträchtigt wird. Wann von einer "Verbesserung der Versorgung" am Ort der Zweigpraxis auszugehen ist, hat unlängst das SG Marburg beschrieben. (...)

Arztwerbung durch Mitwirkung an Fernsehbericht In einer aktuell veröffentlichten Entscheidung hat sich das Landesberufsgericht für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht NRW mit der Frage befasst, ob ein Arzt in einem Fernsehbericht über auch von ihm angebotene Leistungen unter Namensnennung erscheinen darf (hier RTL-Explosiv). (...)

Werbung: Foto des Arztes in Berufskleidung erlaubt Der BGH hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil die Möglichkeiten der Arztwerbung erweitert und damit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts BVerfG umgesetzt, die dieses im Jahre 2004 als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Werbeverbotes unter Berücksichtigung der Berufsausübungsfreiheit aufgestellt hatte. (...)

Ärztlicher Sorgfaltsmaßstab bei Außenseitermethode In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Sorgfaltsmaßstab ärztlichen Handelns, der bei Anwendung einer Außenseitermethode einzuhalten ist, definiert. Ferner hat der BGH zum Umfang der Aufklärungspflicht des Arztes bei Anwendung einer solchen Methode, die außerhalb des medizinischen Standards liegt, Stellung genommen. (...)





 

Gerade im Arztwerberecht und im Vertragsarztrecht (Kassenarztrecht) ist es für Rechtslaien schwierig, auf dem Laufenden zu bleiben, da die Entwicklung dieser Rechtsgebiete sehr dynamisch geworden ist. Auf der einen Seite liberalisiert die Rechtsprechung zur Arztwerbung die Art und Weise des ärztlichen Marketings, auf der anderen Seite eröffnet die Reform des Gesundheitssystems insbesondere durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz neue Kooperationsmöglichkeiten. Einschränkt wird die ärztliche Therapiefreiheit wiederum durch Arzneimittelregresse, Wirschaftlichkeitsprüfungen bei Behandlungstätigkeit und Heilmittelverordnungen sowie Plausibilitätsprüfungen. Hier ist es wichtig, stets auf dem aktuellen Stand des Medizinrechts und Arztrechts zu sein, um neue wirtschaftliche Chancen zu nutzen und sich dabei nicht in juristischen Fallstricken zu verfangen.



 

Zugriffe heute: 19 - gesamt: 11281.




Druckbare Version