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Pflichtangaben auf der Praxishomepage Zum 01.01.2002 wird in Deutschland die EU-Richtlinie 2000/31/EG über rechtliche Aspekte der Teledienste umgesetzt mit der Folge, dass auf der Homepage der Praxis diverse Angaben Pflicht werden. (...)
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Praxishomepage: Keine Karten kopieren! Viele niedergelassene Ärzte haben mittlerweile eine Praxishomepage entwickelt, in der zumeist auch eine Anfahrtsskizze zum Praxisstandort angeboten wird. Die Karten dürfen Sie aber keinesfalls von einer belliebigen anderen Internetseite kopieren! (...)
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Praxisname: "Praxis am Stadttor" unzulässig Vorsicht bei Praxisnamen mit örtlichem Bezug: Das OLG Düsseldorf hat kürzlich einem niedergelassenen Zahnarzt untersagt, seine Praxis als "Zahnarztpraxis im Stadttor" zu bezeichnen. (...)
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Praxisschild: "Akupunktur" darf genannt werden Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts darf auf dem Praxisschild "Akupunktur" angekündigt werden. Dies sei im Interesse der Patienten. (...)
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Sponsoring durch Arztpraxis zulässig Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Anwaltssponsoring ließ vermuten, dass Sponsoring auch für Ärzte erlaubt sein müsse. Rechtssicherheit hat eine Entscheidung des Ärztegerichtshofs Saarland geschaffen. (...)
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Vorsicht bei Werbung mit Behandlungsverfahren Auf der Praxishomepage darf der Arzt nicht ohne Weitetes mit den medizinischen Vorteilen und Erfolgen eines Heilverfahrens werben. Was geht, was geht nicht? (...)
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Vorsicht mit Werbung für Drittunternehmen Im Nachgang zur Gesundheitsreform entwickeln die Krankenversicherer Zusatztarife für IGeL-Leistungen und wollen diese unmittelbar in den Arztpraxen bewerben lassen. Darf sich der Praxisinhaber darauf einlassen? (...)
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Werbung mit "vorher-nachher"-Bildern Nach einer obergerichtlichen Entscheidung darf für schönheitschirurgische Eingriffe mit "vorher-nachher"-Bildern geworben werden, wenn der beworbene Eingriff nicht der Beseitigung krankhafter Zustände dient. Wann liegt diese Voraussetzung vor? (...)
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Zu der Bezeichnung "Tagesklinik" Die Bezeichnung einer medizinischen Einrichtung als "Tagesklinik" wird teilweise immer noch als irreführende Werbung mit einer unzulässigen Bezeichnung gerügt. Zu Recht? (...)
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Zum Führen von Zusatzbezeichnungen Zusatzbezeichnungen dürfen in bestimmten Fällen auch dann neben den Facharztbezeichnungen geführt werden, wenn die Weiterbildungsordnung diese Kombination eigentlich nicht vorsieht. (...)
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