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ARZTHAFTUNGSRECHT
 

Haftung des Arztes bei verspätetem Attest In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) darauf hingewiesen, dass ein Arzt für einen Schaden haftet, der auf die verspätete Bearbeitung einer Versicherungsanfrage über den Gesundheitszustand eines Patienten zurückzuführen ist. (...)

Aufklärung über befürchtete Erstattungsablehnung Hat ein Arzt, der seinem Patienten eine bestimmte Behandlung vorschlägt, begründete Zwei-fel, ob die private Krankenversicherung des Patienten die Behandlung als notwendig bewer-tet und die Kosten übernimmt, so hat der Arzt die Pflicht, seinen Patienten auf die möglicherweise zu erwartenden Schwierigkeiten oder Ablehnung der Kostenerstattung durch den Versicherer hinzuweisen. Versäumt der Arzt diese Aufklärung, macht er sich gegenüber dem Patienten schadensersatzpflichtig und verliert gegenüber dem Patienten seinen Honoraranspruch. (...)

Sonographische Untersuchung der Wirbel des Föten Zumindest 1997 war es nicht geboten, ohne jegliche Verdachtsmomente jeden einzelnen Wirbel des Fötus mittels Sonographie zu untersuchen, um eine Meningomyelocele (Missbildung des Rückenmarks und der Wirbelsäule) auszuschließen. Die Mutterschafts-Richtlinien vom 01.04.1996 haben dies nicht standardmäßig vorgesehen. (...)

Zur Beweislastumkehr bei unterlassener Behandlung Umkehr der Beweislast bei Unterlassen eines gebotenen Herzschrittmacher-Austausches. (...)

Überwachungspflichten nach Lokalanästhesie Zum Umfang der Überwachungspflichten von lokalanästhesierten Patienten in einer kieferchirurgischen Praxis. (...)

Aufklärung vor chiropraktischer Behandlung Zum Erfordernis der Aufklärung über das Risiko eines Schlaganfalls bei chirotherapeutischer Behandlung der Halswirbelsäule. (...)

Verletzung der Befundmitteilungspflicht Zur Haftung des Azrtes bei verspäteter Übersendung eines Befundberichtes, der auf eine embryonale Fehlbildung hinweist. (...)

BGH zur Beweislast beim groben Behandlungsfehler Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Beweislast beim groben Behandlungsfehler fortgeführt: Ein grober Behandlungsfehler setze einen eindeutigen Verstoß gegen ärztliche Behandlungsregeln und einen Fehler voraus, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf. (...)

BGH zur Überwachung sedierter Patienten Die Überwachung muss nun nahezu Lückenlos sein; insbesondere ist sicherzustellen, dass ein sedierter Patient nicht die Praxis unbemerkt verlassen kann. (...)

Krankenunterlagen: Patienten haben Einsichtsrecht Zahlreiche Ärzte gehen nach wie vor davon aus, dass ein Patient keinen Anspruch auf Einsicht in seine Krankenunterlagen habe. Der Patient hat aber das Recht, zumindest die objektiven Befunde und Wahrnehmungen des Arztes nachzulesen. (...)

Leitlinien keine verbindliche Handlungsanleitung Wird einem Arzt ein Behandlungsfehler vorgeworfen, so hilft es ihm wenig, wenn er sich mit dem Hinweis verteidigt, er habe sich strikt an die Leitlinien der Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) gehalten. (...)

Schmerzensgeld: Auschluss durch Vertrag Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zwischen dem Arzt und seinem Patienten können nach einer fehlerhaft verlaufenen Behandlung durch Vertrag abbedungen werden. (...)


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Ärztlicher Sorgfaltsmaßstab bei Außenseitermethode

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