Gutachter: Höhere Sachverständigenvergütung

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Gutachterhonorare: Bundesregierung will höhere Sachverständigen-Vergütung

Einem vom Bundeskabinett gerade beschlossenen Gesetzentwurf zufolge soll die Erarbeitung gerichtlicher Sachverständigengutachten ab Mitte nächsten Jahres besser bezahlt werden. Hierzu wurde ein „Kostenmodernisierungsgesetz“ erarbeitet, das das bisherige Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetz (ZSEG) ablöst und eine Honorarsteigerung von rund 20% vorsieht. Statt eines Stundensatzes von bisher 25,-- bis 52,-- €, sollen Ärzte nunmehr ein Honorar zwischen 50,-- € und 85,-- € erhalten. Die Honorarhöhe bemisst sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit. Einfache Gutachtertätigkeiten werden in die Honorargruppe M1 (50,-- €) eingestuft; hierunter fallen z.B. Gutachten in Gebührenrechtsfragen, zur Minderung der Erwerbsfähigkeit sowie zur Verhandlungs- oder Vernehmungsfähigkeit. Mit 60,-- € stündlich (M2) werden Gutachten nach standardisiertem Schema ohne Erörterung spezieller Kausalzusammenhänge mit einfacher medizinischer Verlaufsprognose bezahlt, z.B. Feststellung einer Fahrtüchtigkeit durch Alkohol, Drogen, Medikamenten, zur Einrichtung einer Betreuung oder zu spurenkundlichen oder rechtsmedizinischen Fragestellungen mit Befunderhebungen. In die Honorargruppe M3 (85,-- €) fallen Gutachten mit hohem Schwierigkeitsgrad, die eine Begutachtung spezieller, möglicherweise strittiger Kausalzusammenhänge oder differentialdiagnostischer Probleme erfordern. Als Beispiele seien hier Gutachten zu ärztlichen Behandlungsfehlern, in Unterbringungsverfahren sowie zum Kausalzusammenhang bei problematischen Verletzungsfolgen genannt.

Der von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf ist zu begrüßen. Es ist höchste Zeit, dass die überkommenen, deutlich zu niedrig bemessenen Vergütungsregelungen des alten ZSEG abgelöst werden. Einziger Wermutstropfen: Aufgrund der Erhöhung der Sachverständigenhonorare, mit der übrigens auch eine Erhöhung der Gerichtskosten einhergeht, werden die Prozesskosten und damit letztlich auch die Prämien der Rechtsschutzversicherungen steigen.

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(Stand: November 2003)


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