Sponsoring durch Arztpraxis zulässig

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Ärztegerichtshof Saarland: Praxis-Marketing durch Sponsoring zulässig!

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Anwaltssponsoring ließ bereits vermuten, dass Sponsoring auch für Arztpraxen zulässig ist. Eindeutige Klarheit hat nun der Ärztegerichtshof im Saarland geschaffen: In einem kürzlich veröffentlichten Urteil hat das Gericht entschieden, dass das Sponsoring eines Festes durch eine Arztpraxis nicht berufswidrig sei. Eine auf Fortpflanzungsmedizin spezialisierte Praxis hatte alle in den letzten Jahren betreuten Familien zu einem „Wunschkindfest“ mit „familienfreundlicher Bewirtung und Kinderbelustigung“ eingeladen. Diese Werbung, so das Gericht, ziele als Imagewerbung auf Sympathie, Vertrauen und Akzeptanz und sei weder irreführend noch reklamehaft. Dass um Sympathie und Vertrauen durch das Unterstützen einer Zusammenkunft (ehemaliger) Patienten geworben wird und nicht etwa durch Förderung einer kulturellen Veranstaltung unterstreiche zudem die sachliche Berufsbezogenheit, die bei Arztwerbung zu fordern sei. Zwar werde auf Risiken oder mögliche Erfolglosigkeit der Behandlung nicht hingewiesen; das Patientenvertrauen in die ärztliche Kunst werde jedoch nicht dadurch erschüttert, dass bei Veranstaltungen der strittigen Art nicht auch ein möglicher Misserfolg einer entsprechenden Behandlung dargelegt wird. Zu berücksichtigen sei überdies, so das Gericht weiter, dass die Fortpflanzungsmedizin in der Gesellschaft auf Tabuisierung stoße. Daher treffe die Veranstaltung das Informationsbedürfnis weiterer betroffener Menschen und trage dazu bei, Vorbehalte gegen dieses ärztliche Leistungsspektrum abzubauen. -

Die Entscheidung ist uneingeschränkt zu begrüßen: Sie stellt für niedergelassene Ärzte nunmehr explizit fest, dass öffentlichkeitswirksames finanzielles Engagement zulässig und nicht berufswidrig ist. Beachtenswert ist, dass sogar Veranstaltungen mit eindeutigem Bezug auf die eigene ärztliche Tätigkeit publikumswirksam gefördert werden dürfen. Durch diese Entscheidung eröffnet sich ein weiteres Feld für progressives Praxis-Marketing.


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