Leitlinien keine verbindliche Handlungsanleitung

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Leitlinie ist keine verbindliche Handlungsanleitung

Wird einem Arzt ein Behandlungsfehler vorgeworfen, so hilft es ihm wenig, wenn er sich mit dem Hinweis verteidigt, er habe sich strikt an die Leitlinien der Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) gehalten: Das Oberlandesgericht Naumburg hat kürzlich entschieden, dass den AWMF-Leitlinien lediglich Informationscharakter zukomme, auch wenn sie wissenschaftlich fundiert sind. Eine weitergehende Bedeutung, etwa als verbindliche Handlungsanleitung für praktizierende Ärzte, könnten diese Leitlinien bereits aufgrund der anhaltenden Diskussion um ihre Legitimität sowie unterschiedliche Qualität und Aktualität nicht entfalten, so die Richter des Naumburger OLG-Senats weiter. Forensisch betrachtet seien die Leitlinien wegen ihres abstrakten Regelungsgehalts grundsätzlich auch nicht geeignet, ein auf den individuellen Behandlungsfall gerichtetes Sachverständigengutachten zu ersetzen. Eine Haftungsbefreiung des betroffenen Arztes könne somit nicht auf eine strikte Einhaltung der AWMF-Leitlinien gestützt werden.

Fazit: Das Urteil des OLG Naumburg stellt den Höhepunkt der Diskussion um die rechtliche Einordnung der ärztlichen Leitlinien, Richtlinien und Empfehlungen der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften dar. Es ist zu begrüßen, dass das OLG Naumburg betont hat, die Prüfung des jeweiligen Einzelfalls müsse unbedingt im Mittelpunkt des ärztlichen Handelns stehen. Damit kommt jedem ärztlichen Handeln richtigerweise die individuelle Bewertung zu, die angesichts der medizinischen Gesamtzusammenhänge auch in haftungsrechtlicher Sicht erforderlich ist.

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